Betreuungsplatz im Montessori Kinderhaus
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Betreuungsplatz in unserem Kinderhaus. Sie haben unten die Möglichkeit, die Daten zur Vormerkung online zu übermitteln. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.
Die Vergabe von Betreuungsplätzen im Kleinkindbereich erfolgt nach freien Plätzen (aktuell Plätze ab Ende 2024) und Anmeldung. Im Kindergarten ist eine Aufnahme nur von September bis Februar möglich. Die Vergabe der Kindergartenplätze für das Kinderhausjahr beginnend im September erfolgt jeweils Anfang des Jahres.
Sie haben die Möglichkeit unser Kinderhaus vorab kennenzulernen und zu besichtigen (Besichtigungen).
Eine Betreuung ist möglich ab einem Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt.
Die Öffnungszeiten sind Mo – Do 7.00 – 17.00 Uhr, Fr 7.00 – 14.30 Uhr. Betreuungszeiten lassen sich individuell zusammenstellen (siehe Preisliste). Sie wählen eine Grundbetreuung aus und dazu bei Bedarf die notwendigen Verlängerungen. Das Angebot der Betreuungszeiten kann von den Öffnungszeiten abweichen, wenn allgemein kein Bedarf besteht.
Die Anmeldung für einen Platz im Montessori-Kinderhaus ist verbindlich, wenn wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben.
Bei körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen und Besonderheiten des Kindes, geben der/die Erziehungsberechtigte/n mit der Anmeldung/Vormerkung entsprechende Hinweise über die Beeinträchtigung, damit wir ein Vorgespräch führen können.
Die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Montessori Pädagogik in Waiblingen e.V. ist Voraussetzung für eine Betreuung im Kinderhaus.
Eine Aufnahme von Nicht-Waiblinger Kindern ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Stadt Waiblingen möglich. Aufgrund der aktuellen Betreuungsplatzsituation in Waiblingen ist eine Genehmigung aktuell (Stand 01/2024) nicht möglich.
Die aktuellen Monatsbeiträge, Mitgliedsbeiträge und Bausteine für das Kinderhaus entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
Mit Eintritt im Kinderhaus wird für jedes Kind ein einmaliger Baustein fällig, der mit dem ersten Kinderhausbeitrag abgebucht wird. Für die Kleinkindbetreuung wird dieser anteilig berechnet, der Rest des Bausteins ist mit Übergang in die Kindergartengruppe fällig.
Der Kinderhausbeitrag wird erst ab dem Monat fällig, in dem das Kind zum ersten Mal das Kinderhaus besucht. Erfolgt der Eintritt des Kindes ins Kinderhaus erst nach dem 15. des Monats, wird im ersten Monat des Besuchs nur der halbe Beitrag fällig. Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 25. des Vormonats per Lastschrift eingezogen.